Privat- und Betriebsvermögen vererben
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es eine Neuregelung zur Erbschaftssteuer. Ausgangspunkt war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Der Gesetzgeber wurde darin aufgefordert, auch beim Betriebsvermögen den Verkehrswert als Grundlage zur Berechnung der Erbschaftssteuer anzusetzen.
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