Das neue Reiserecht

Gültig ab 1. Juli 2018

Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Daher sollten in der Touristik tätige Unternehmen möglichst zeitnah ihren individuellen Handlungsbedarf definieren, um am 1. Juli 2018 bei Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Reiserecht gut vorbereitet zu sein. Zur Erfüllung der neuen Vorgaben ist eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie notwendig. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit dem neuen Recht befassen. Die drei Industrie- und Handelskammern im Team für Südwestfalen möchten Sie gerne mit Informationen versorgen, die Sie in Ihrem unternehmerischen Handeln unterstützen. 

Dazu bieten diese eine Informationsveranstaltung mit Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, an der Universität Bielefeld, an.

Sie sind herzlich eingeladen, sich

am 15. März von 11.00 bis 16.30 Uhr   
im Restaurant Heerwiese, Heedfelder Straße 136, 58509 Lüdenscheid

zu informieren.

Auf der Internetseite www.sihk.de können Sie sich unter der Suchnummer 3856304 direkt zu der Veranstaltung anmelden und sich vorab über das neue Reiserecht informieren.

 

Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) bereitet Hoteliers mit einem Merkblatt auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Änderungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis.

Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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