Kassen-Nachschau

Die Kontrollen nehmen zu

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Die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau führt dazu, dass die Finanzverwaltung die Bargeldbranche (Gastronomie, Einzelhandel u.a.) seit Anfang 2018 verstärkt prüft. Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Die Kassen-Nachschau erfolgt immer ohne vorherige Anmeldung. Der Prüfer kann sämtliche Daten einsehen und auf einem externen Datenspeicher sichern. Die Kassen-Nachschau ist auch bei Betrieben ohne Kassensystem möglich. Dann wird ein sog. Kassensturz gemacht, bei dem das in der Kasse befindliche Bargeld gezählt sowie die Tageskassenberichte der Vortage geprüft werden. Zusätzlich kann eine unangemeldete Lohnsteuer-Nachschau durchgeführt werden. Der Prüfer stellt dabei fest, welche Mitarbeiter tätig sind und kontrolliert die Aufzeichnungen der Lohnsteuer. Geprüft werden auch die Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz. 

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