Untreue Mitarbeiter

Adäquates Verhalten beim Mitarbeiterdiebstahl

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In der Hotel- und Gastronomiebranche geht der Schaden durch Mitarbeiterdiebstähle jährlich in die Milliardenhöhe. Für Betriebe ist der Warenschwund aufgrund fehlender Kontrollmaßnahmen jedoch häufig nicht feststellbar. 

Die Hemmschwelle zum Diebstahl fällt mit dem Wert des Diebesguts. Andere Arten des Diebstahls sind z.B. die unterlassene Erstellung von Belegen oder das falsche Abstempeln der Arbeitszeit. Arbeitgeber sollten gegenüber ertappten Mitarbeitern eine Nulltoleranzpolitik durchsetzen, um zukünftige Täter abzuschrecken. Generell gilt: Mitarbeiter sollten über entwendetes Betriebseigentum, spätestens im Rahmen der Inventur, informiert werden. 

Für das Personal empfiehlt es sich, über die Konsequenzen (fristlose Kündigung, strafrechtliche Verfolgung etc.) des Diebstahls von Betriebseigentums aufgeklärt zu werden. Die Wertigkeit des Guts spielt im Hinblick auf die Strafe keine Rolle.

Neben des Warenschwunds ist auch der Imageverlust in der Öffentlichkeit ein ernst zu nehmendes Problem. So sinkt die Attraktivität des Betriebs in den Augen künftiger Bewerber. Die Personalbeschaffung wird zu einem Problemfaktor.

Arbeitgeber müssen ein Gefühl für Unstimmigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Warnsignale sind z.B. das häufige Verlassen des Arbeitsplatzes, eine schlechte Arbeitseinstellung oder ein gewandelter Lebensstil. Weiterhin helfen Stichprobenkontrollen die Sensibilität der Mitarbeiter zu schulen und Gelegenheiten zum Diebstahl zu verringern. 

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