Strengere Kassenführung ab 2020

Zertifizierte Kassensysteme sind Pflicht

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Die Vorschriften für die Kassenführung werden noch strenger. Ursprünglich war geplant, dass alle elektronischen oder computergestützten Kassen ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen, die sämtliche Kassenaktivitäten protokolliert und manipulationssicher aufbewahrt. Da die zertifizierte Hardware noch nicht vorliegt, gilt bis zum 30.09.2020 eine sogenannte Nichtbeanstandungsfrist. Dennoch ist es ratsam, dass Sie sich so schnell wie möglich mit dem Thema auseinandersetzen.

Kassensysteme ab 1.10.2020

Ab dem 01.10.2020 müssen alle elektronischen oder computergestützten Kassen zertifiziert sein und über die folgenden Module verfügen: Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle. Die einzelnen Transaktionen sind separat, lückenlos, fortlaufend und manipulationssicher zu erfassen. Sie müssen u. a. den Zeitpunkt des Vorgangs, eine laufende Transaktionsnummer und die Zahlungsart aufzeichnen. Die elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.  

Übergangsfrist für bestehende Kassensysteme

Für alte Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, besteht eine Übergangsregelung. Sie können bis zum 31.12.2022 eingesetzt werden, soweit sie den aktuellen Anforderungen entsprechen, aber baubedingt nicht aufgerüstet werden können. Für Kassen, die technisch umgerüstet werden können, gilt die Frist 01.10.2020.

Belegausgabepflicht ab 2020

Wer ein elektronisches Kassensystem verwendet, muss ab 2020 jedem Kunden einen Kassenbeleg aushändigen. Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nichtbekannten Kunden verkaufen, können eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beim Finanzamt beantragen.

Bei allen Fragen rund um das Thema Kassenführung kann Ihnen Ihr Steuerberater weiterhelfen.

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