29.09.2025

Fortbildung zum Nulltarif

Wie Sie das Qualifizierungschancengesetz nutzen

iStock, justocker

Nicht alle Gastronomen und Hoteliers schöpfen die staatlichen Fördermöglichkeiten voll aus. Dazu gehört auch das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Damit können Sie Ihre Mitarbeiter zum Nulltarif qualifizieren sowie ungelernte bzw. Quereinsteiger zum Berufsabschluss bringen. Sie lösen damit nicht nur das Problem des Fachkräftemangels, sondern Sie bieten auch attraktive Arbeitgebervorteile. Hier das Wichtigste:

Ziel und Nutzen für Unternehmen

Das Gesetz richtet sich gezielt an Betriebe, die durch Digitalisierung oder einen strukturellen Wandel vom Fachkräftemangel betroffen sind. Es ermöglicht die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Alter oder Unternehmensgröße. Dadurch können Mitarbeiter neue Kompetenzen für Engpassberufe erwerben, interne Fachkräfte entwickelt und die Personalsuche entlastet werden.

Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen

Die Agentur für Arbeit, speziell der Arbeitgeberservice, übernimmt einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten und gewährt zudem Lohnkostenzuschüsse während der Qualifizierungsmaßnahme. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung auf den Erwerb neuer, arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen abzielt und bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfindet. Seit 2024 sind die Förderbedingungen nochmals vereinfacht: Kleine Unternehmen erhalten teils volle Lohnkostenerstattung, und der Zugang ist weniger bürokratisch.

Beispiel: Weiterbildung in der Digitalisierung

Gefördert werden sowohl digitale Kompetenzen (z. B. Online-Reservierungssysteme, digitale Warenwirtschaft) als auch klassische Aufstiegsfortbildungen (z. B. zum/r Küchen- oder Restaurantmeister/in).

Beispiel: verkürzter Berufsabschluss

Das QCG ermöglicht es auch, Ungelernten und Quereinsteigern einen anerkannten formalen Berufsabschluss nachzuholen. Sie werden dabei von einem anerkannten Bildungsträger z. B. in einem sechsmonatigen Spezialprogramm mit mehr als 200 Unterrichtsstunden auch online auf die Externenprüfung vorbereitet. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Darüber können z. B. auch ausländische Fachkräfte, die z. B. Vorkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen in einer Branche haben sehr schnell in den Arbeitsprozess integriert werden. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf B1-Niveau.

Ihr Weg zu neuen Fachkräften

Das Gesetz ist sehr komplex und mit vielen regionalen Auslegungsmöglichkeiten versehen. Daher ist es am besten, wenn Sie sich durch erfahrene Experten anerkannter Bildungsträger wie die Bernards Akademie aus Bonn beraten lassen. Das Geld, man muss es einfach so sagen, liegt hier auf der Straße. Es wäre schade, wenn Sie gerade in der jetzigen Wirtschaftskrise solche finanziellen Geschenke des Staates liegen lassen.

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