02.03.2026

Heizungsgesetz entschärft

Was die GEG-Reformen für das Gastgewerbe bedeutet

iStock, NicoElNino

Die Bundesregierung will das unbeliebte Heizungsgesetz jetzt nun doch ändern. Jens Spahn von der CDU dazu: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab. Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache". Dabei wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter der Regierung von Angela Merkel 2020 eingeführt. Es führte damals bestehende Regelungen (wie die EnEV) zusammen und enthielt bereits erste Austauschpflichten für sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre). Hier die Eckpunkte der neuen Reformpläne:

Eckpunkte

  • Die starre Vorgabe „jede neue Heizung muss 65 Prozent Erneuerbare Energie können“ mit einem faktischen Zwang zur Wärmepumpe wird gestrichen. Das nimmt vielen Eigentümern den schnellen Austauschdruck, insbesondere bei funktionierenden Gas‑ und Ölheizungen.
  • Stattdessen soll nun vorgeschrieben werden, dass beim Heizen mit Gas oder Öl ein wachsender Anteil „grüner“ Brennstoffe (Biomethan, synthetische Kraftstoffe etc.) beigemischt wird. Dieses Stufenkonzept wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
  • Gas‑ und auch neue Ölheizungen bleiben damit wesentlich länger möglich, solange formal die Quotenregel oder spätere Beimischung erfüllbar erscheint.
  • Eigentümer von Altbauten haben nun wieder mehr legale Technologieoptionen abseits von Wärmepumpen (weiter Gas/Öl, Hybridlösungen), ohne über den Heizungsbauer eine komplizierte 65-Prozent-Bilanzierung konstruieren zu müssen.
  • Politische Planungssicherheit kurzfristig: Die Koalition sendet das Signal, dass es keine kurzfristige Verbotswelle bei fossilen Heizungen gibt – das reduziert kurzfristig die Investitionspanik vieler Hausbesitzer.

Kritik

  • Umweltverbände und Energieökonomen kritisieren, dass Biogas und synthetische Gase nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar sind und in anderen Sektoren (Industrie, Luftfahrt) deutlich effizienter eingesetzt wären.
  • Die Politik verspricht „Freiheit“, aber verschweigt, dass diese Freiheit später über höhere Brennstoffpreise bezahlt wird, ohne dass heute eine ehrliche Kostenkurve auf den Tisch gelegt wird.
  • Die Reform verschiebt den Zwang in die Zukunft (über Brennstoffquoten und Preise) und tarnt das heute als Freiheit.

Fazit

Für Restaurants und Hotels mit funktionierender Gas- oder Ölheizung ist das zunächst eine Entwarnung. Niemand muss ein erst wenige Jahre altes Gas‑ oder Ölsystem vorschnell rausreißen. Investitionen der letzten Jahre behalten ihren Wert, und Reparaturen bleiben zulässig. Das ist wichtig für Betriebe, deren Liquidität ohnehin angespannt ist. Für Gastronomen und Hoteliers ergeben sich drei zentrale Handlungsfelder.

  1. Kostenrisiko aktiv managen: Wer heute bei Neuanschaffungen weiter auf reine Gas‑ oder Ölbrennwerttechnik setzt, spekuliert implizit auf moderate CO₂‑Preise und ausreichend günstige „grüne“ Beimischungen – beides ist unsicher. In Szenarienrechnungen sollten Sie mit deutlich höheren Wärmepreisen ab den 2030er Jahren rechnen und prüfen, wie sensibel Ihre Marge auf +30 bis +70 Prozent Brennstoffkosten reagiert.
  2. Elektrifizierungsoptionen vorbereiten. Wärmepumpen sind im Bestand nicht überall sofort wirtschaftlich, werden aber in immer mehr Vergleichsstudien über die Lebensdauer günstiger als Gas. Wer bei Umbauten Flächenheizungen nachrüstet, Vorlauftemperaturen senkt und Platz für Außeneinheiten plant, schafft sich eine Realoption, später relativ reibungsarm umzusteigen.
  3. Resilienz durch Mischsysteme erhöhen: Gerade Hotels und größere Gastronomieobjekte können von hybriden Konzepten profitieren: etwa Gasheizung plus Wärmepumpe, unterstützt durch eine große PV‑Anlage für Grundlast und Warmwasser, ergänzt um einen Holzofen oder kleinere Biomasselösung für Spitzenlast oder Notbetrieb. Solche Setups glätten den Effekt zukünftiger Preis- und Regulierungswellen und verbessern gleichzeitig die Story gegenüber Gästen, Banken und eventuell auch Fördergebern.

Unterm Strich nimmt die Reform zwar den unmittelbaren Verbotsdruck aus der Debatte, verschiebt ihn aber in langfristige Preis- und Verfügbarkeitsrisiken. Wer die aktuelle Ruhephase nutzt, um technische Optionen zu prüfen, Gebäudehülle und Hydraulik zu optimieren und ein stufenweises Umstiegs‑ oder Hybridkonzept zu entwickeln, handelt unternehmerisch rationaler als jemand, der sich von der neuen Freiheitsrhetorik einlullen lässt und in fünf bis zehn Jahren von der Kostenrealität überrascht wird.

copyright hoga-professional.de

Unser Partner

Auch interessant

16.02.2026

Präventive Bleibegespräche

Kündigungsabsichten frühzeitig erkennen

02.02.2026

Datensicherung ist existenziell

Backup-Strategie für Gastronomen und Hotels