Mit 2-Klicks auf der sicheren Seite

Facebooks Gefällt-mir-Button

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Wenn Sie auf Ihre Webseite den Gefällt-mir-Button von Facebook integrieren, riskieren Sie Abmahnungen. Denn durch die einfache Einbindung des Like-Buttons liest Facebook automatisch bei jedem Aufruf dieser Seiten mit und kann Nutzerprofile erstellen. Darüber werden Ihre Besucher jedoch vorher weder informiert, noch können sie der Datenweitergabe widersprechen. Das 2-Klick-Konzept ist daher besser.

Mit dem Gefällt mir-Button setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner Ihrer Seitenbesucher. So werden ihre Daten automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. Das ist aus zwei Gründen nicht gut:

  • Es widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlauben.
  • Außerdem enttäuschen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Sie gehen nicht davon aus, dass wenn sie im Netz nach Reisezielen suchen, eine Konzertkarte kaufen oder nach dem passenden Outfit stöbern, diese Aktivitäten sofort auch von Facebook mitgelesen werden können.

Allein der Besuch einer Seite mit einem Gefällt-mir-Button bedeutet noch nicht, dass Ihr Websitenutzer mit der anschließenden automatischen Übertragung, Speicherung und Auswertung seines Surfverhaltens einverstanden ist.

Über Zwei Klicks zu mehr Datenschutz

Doch Sie müssen nicht auf den Einsatz solcher Buttons verzichten, zu gut ist dafür der Facebook-Effekt. Denn das Liken und Teilen bringt mehr Besucher, mehr Traffic, mehr Feedback und zieht Kreise als kostenloses Empfehlungsmarketing. Eine technische Lösung des Dilemmas könnten die sogenannten 2-Klick-Konzepte bieten. Dabei wird der Gefällt-mir-Button zunächst lediglich als Grafik auf der Website angezeigt. Eine ungefragte Weiterleitung von Daten kann so nicht erfolgen. Erst beim Klick auf die Grafik werden der Kontakt zu Facebook hergestellt und die Daten weitergeleitet.

Das Problem der informierten Einwilligung

Tatsächlich kommen die 2-Klick-Konzepte den Vorgaben des Datenschutzrechtes näher. Sie fördern die Datensparsamkeit im Sinne von § 3a BDSG. Anders als bei der direkten Einbindung von Social Media PlugIns werden (personenbezogene) Daten nicht bereits bei Aufruf Ihrer Website an die jeweiligen Social Media Anbieter übermittelt, sondern erst nachdem durch einen ersten Klick die Social Media Buttons geladen werden. 

Ihr Webseitenbesucher hat es also in der Hand, ob eine solche Übermittlung stattfindet, oder ob er für die Social Media Anbieter unbemerkt auf der Seite bleiben will. Allerdings fordert § 4a BDSC mehr als eine reine Entscheidungsinstanz, sondern die informierte Einwilligung. Das heißt der Nutzer muss datenschutzrechtlich belehrt sein, bevor er sich entscheidet.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass 2-Klick-Konzepte grundsätzlich empfehlenswert sind. Doch auch diese Lösungen müssen Sie sorgfältig implementieren. Achten Sie auf die richtige Abbildung der datenschutzrechtlichen Einwilligung und - bei grafischen 2-Klick-Lösungen – auf mögliche Beschränkungen durch die Social Media Anbieter.

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