Rechte von Gästen

Darf der Gast die Zeche prellen?

© Kalim

Fast jeder Restaurantgast hat schon einmal ein Haar in seinem Essen gefunden oder musste lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die wenigsten Gäste wissen, welche Rechte sie in solchen Situationen haben. 

Der Gast hat Anspruch auf qualitativ einwandfreie Speisen. Ist die Suppe versalzen oder die Pasta noch hart, darf er das Essen ohne Weiteres zurückgeben und auf eine kostenlose Nachbesserung bestehen. Hierbei gilt jedoch: Der Qualitätsmangel muss unverzüglich dem Personal mitgeteilt werden. Reklamationen nach dem Verzehr muss der Gastronom nicht mehr anerkennen. 

Hat die Speise keine Qualitätsmängel, sondern triff sie einfach nur nicht den Geschmack des Gastes, so gilt dieses Recht nicht und der Gast hat keinen Anspruch auf Neuzubereitung. Das gilt auch für regional bedingte Unterschiede in der Zubereitung einer Speise.

Tritt jedoch der Fall ein, dass Insekten oder andere Unreinheiten im Essen zu finden sind, so muss der Gast dem Koch keine zweite Chance geben. Er muss die Speise nicht bezahlen. Bei dem berühmten Haar in der Suppe entschied das Amtsgericht Auerbach, dass der Gast bestimmen kann, ob er Preisminderung verlangt oder das Essen unbezahlt zurückgehen lässt (Az.: 3 C 883/01). 

Einfach aufstehen und die gesamte Rechnung nicht bezahlen ist aber verboten. Alle qualitativ einwandfreien Speisen müssen bezahlt werden.

copyright hoga-professional.de

Unser Partner

Auch interessant

Akustik im Gastgewerbe

Vom Wohlbefinden zu mehr Umsatz

Zertifizierte Nachhaltigkeit

Hotel Klosterhof, Bayerisch Gmain