Asset Protection

Vermögensschutz in unsicheren Zeiten

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Asset Protection ist in den aktuell unsicheren Corona-Zeiten zu einem Top-Thema geworden. Das Konzept kommt aus den USA und bedeutet den pro-aktiven Schutz des privaten und betrieblichen Vermögens vor Nichtmarktrisiken. Es geht um den Schutz vor Zugriffen der Politik, Finanzämter, Gerichte und Geschäftspartner sowie den finanziellen Folgen persönlicher Schicksalsschläge. Ein zentrales Anliegen von Asset Protection ist die Abschirmung des Privatvermögens vom Betriebsvermögen. Für die überwiegende Zahl der Unternehmer/innen ist der Betrieb die entscheidende, wenn nicht gar einzige Quelle für Lebensunterhalt und Altersvorsorge. Viele haben aber Berufliches und Privates so miteinander verquickt, dass im schlimmsten Fall eine Privatinsolvenz droht.

Bestandsaufnahme

Im ersten Schritt geht es um die Bestandsaufnahme. Der Prüfauftrag lautet: Ist mein Privatvermögen 1. gläubiger-/insolvenzsicher, 2. scheidungssicher, 3. nachfolgesicher/generationenübergreifend. Dazu sind Haftungsverpflichtungen, Liquiditätsspielräume und Risikostreuung zu analysieren.

Entflechtung vornehmen, Trennung durchhalten

  • Haftung: Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG) haften grundsätzlich mit dem gesamten privaten Vermögen. Eine Umwandlung in eine GmbH ist zu prüfen. Weitere Haftungsprobleme entstehen durch Grundschuld auf private Immobilien, abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen oder Wertpapierdepots, aber auch durch fortbestehende Bürgschaften des Seniors bei Betriebsübergabe. Solche Verpflichtungen sollten aufgelöst bzw. abgetrennt werden. Es lohnt sich, als erfolgreicher Unternehmer Sicherheiten mit den Banken neu zu verhandeln mit dem Ziel, die eine oder andere Sicherheit aus Kreditverträgen zu streichen. Suchen Sie Finanzierungsquellen, die nur durch das Unternehmen besichert werden müssen (z. B. Zuschüsse, Zulagen).
  • Liquidität: Liquides Privatvermögen wurde schon immer für die Firma eingesetzt, um Notzeiten zu überbrücken. Solche Gesellschafterdarlehen stehen allerdings bei der Befriedigung von Gläubigern ganz hinten an. Lösen Sie sie frühzeitig ab. Prüfen Sie eine Inanspruchnahme von Liquiditätshilfedarlehen. Umgekehrt nutzen Unternehmer auch Firmenkredite. Das sollte die Liquidität des Unternehmens nicht belasten. Häufig wird auch Privateigentum an die Firma vermietet. Hier gilt es zu prüfen, welche Folgen im Risikofall der Verlust dieser Mieteinnahmen hätte.
  • Risikostreuung: Bei der Strukturierung, Entwicklung und Verwaltung von Privat- und Firmenvermögen ist auf Risikostreuung zu achten.

Was Familie und Nachfolge angeht, stehen Eheverträge und erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, weiterhin die Übertragung/Schenkung privater Vermögenswerte. Steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen.

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