Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes (Kug) großzügiger zu handhaben. So sollen die Prüfungen für pandemiebedingte Kug-Anträge entfallen, wenn die Gesamtauszahlung pro Arbeitsausfall 10.000 Euro nicht überschreitet. Das ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hatte der Deutsche Steuerberaterverband gefordert, vor allem kleine Unternehmen mit geringen Lohnsummen aus der Prüfung herauszunehmen. Mehr dazu unter www.dstv.de/erleichterte-kug-abschlusspruefungen-weniger-ist-nicht-immer-mehr/
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