Zum Jahreswechsel tritt das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft. Viele neue Regelungen sind geplant. Die Schwerpunkte liegen auf PV-Anlagen, Abschreibungen für Immobilien, Grundstücksbewertungen und Homeoffice. Noch fehlt die Zustimmung des Bundesrates, die am 16.12.2022 erwartet wird. Worauf sich Unternehmer und Privatleute ab 2023 einstellen müssen, erfahren Sie nachfolgend.
Förderung von Photovoltaikanlage (PV-Anlagen)
Die Bundesregierung möchte in den nächsten Jahren den Ausbau von PV-Anlagen fördern. Es ist geplant, PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 30 kW bei Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien und bis 15 kW auf sonstigen Gebäuden je Wohn- oder Gewerbeeinheit rückwirkend zum 01.01.2022 von der Ertragsteuer zu befreien. Eine Gewinnermittlung entfällt. Die Steuerbefreiung soll unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stromes (Eigenverbrauch, Nutzung durch Mieter oder Einspeisung in das allgemeine Netz) gelten. Ebenso entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Montage von privaten PV-Anlagen ab 2023. Mit dieser Neuregelung werden private Betreiber von viel Bürokratie entlastet.
Abschreibung von Wohngebäuden
Für Wohngebäude, die ab dem 01.01.2023 fertiggestellt werden, erhöht sich die Abschreibung von zwei auf drei Prozent. Der Steueranreiz tritt sechs Monate früher ein als geplant. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, ein Gebäude bei einer nachweislich kürzeren Nutzungsdauer höher abzuschreiben. Darüber hinaus gibt es eine neue Sonder-AfA für klimagerechten Bau von bezahlbaren Wohnungen. Innerhalb der ersten vier Jahre können fünf Prozent der Herstellungskosten abgesetzt werden.
Änderung bei der Bewertung von Immobilien
Die Wertermittlung von Immobilien soll ab dem 01.01.2023 massiv verschärft werden. Es ist geplant, die steuerliche Bewertung von Immobilien an die aktuellen Marktverhältnisse anzupassen. Da die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, werden die Immobilienbewertungen wesentlich höher ausfallen. Das wirkt sich auch auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland geht davon aus, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen um 20 bis 30 Prozent steigt. Für teilgewerblich genutzte Immobilien dürfte die Mehrbelastung noch höher ausfallen. Es wird noch an einer anderen Stellschraube gedreht. Die angenommene Nutzungsdauer für Immobilien wird von 70 auf 80 Jahre erhöht. Damit steigen die Restwerte. Da die steuerlichen Freibeträge nicht angepasst werden, wird das Vererben und Verschenken von Immobilien in Zukunft teurer.
Häusliches Arbeitszimmer
Seit der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Beschäftigte im Homeoffice. Der Gesetzgeber plant, die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers zu erleichtern. Es soll eine Jahrespauschale von 1.260 Euro gewährt werden, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Wer nicht über ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn verfügt, kann die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend machen. Der Höchstbetrag steigt von 600 auf 1.200 Euro. Das sind künftig 210 Arbeitstage im Homeoffice.
Abstimmung am 16.12.2022
Bereits am 02.12.2022 hat der Bundestag über das Jahressteuergesetz abgestimmt. Am 16.12.2022 entscheidet der Bundesrat. Dann ist klar, wohin die steuerliche Reise im Jahr 2023 geht.
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