Prüffelder der Finanzämter

Steuern aktuell

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Es gehört normalerweise zu den gut behüteten Geheimnissen, welche Prüffelder die Finanzverwaltungen bei ihren Betriebsprüfungen genau unter die Lupe nehmen. Nicht so in Nordrhein-Westfalen. Die Oberfinanzdirektion hat nun die Prüffelder verraten, mit denen sich die Finanzämter für das Jahr 2022 besonders befassen sollen.

Eines der zentralen Prüffelder sind nicht entnommene Gewinne bei Personenunternehmen – Stichwort Thesaurierungsbegünstigung. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, nicht entnommene Gewinne statt mit dem persönlichen Steuersatz, der bis zu 45 Prozent betragen kann, mit lediglich 28,25 Prozent zu versteuern. Nur der entnommene Gewinn wird regulär versteuert. Werden die thesaurierten Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Weiterhin schaut das Finanzamt auch bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften genau hin. Das trifft zwar nicht die breite Masse der Steuerzahler, allerdings kann es im Einzelfall um hohe Beträge gehen, so dass es sich für die Finanzämter lohnen kann.

Ein weiterer Klassiker ist das Thema Liebhaberei. Hierbei geht es um die Frage, ob eine verlustreiche Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Betroffen sein können Gewerbetreibende, Vermieter, Selbstständige oder auch Freelancer.   

Es sind aber nicht nur die Unternehmer, die penibel geprüft werden. Auch die Immobilieneigentümer werden genau unter die Lupe genommen. Die Finanzämter prüfen insbesondere die Steuervergünstigungen für die Sanierung von Wohnraum in Baudenkmälern sowie energetische Sanierungen von selbst genutztem Wohnraum. Darüber hinaus auch, ob die Voraussetzungen für die Sonderabschreibungen bei Wohnungsneubauten korrekt vorliegen. Bei diesen Prüffeldern handelt es sich um aktuelle Themen, die aufgrund der Forderung nach nachhaltigem Bauen und Energieeffizienz immer relevanter werden.

Ein Dauerbrenner bei Prüfungen ist auch die private Nutzung von Firmenfahrzeugen. Wer statt der 1-Prozent-Pauschalversteuerung die Fahrtenbuchmethode wählt, muss alle Fahrten zur Arbeit lückenlos dokumentieren.

Finanzbehörden in anderen Bundesländern zeigen sich hingegen zugeknöpft. Sie veröffentlichen ihre Prüfungsschwerpunkte nicht. Die oben genannten Prüffelder können aber Anhaltspunkte geben, worauf Prüfer auch dort besonders achten werden.

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