Digitaler Euro kommt

Geldwäsche als Begründung

iStock, Galeanu Mihai

Mit dem Argument, die kriminelle Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerflucht einzudämmen, wird das Geldwäschegesetz sukzessive verschärft, die Bargeldnutzung erschwert und die Einführung des digitalen Euro vorangetrieben. Für den Mittelstand ist es daher höchste Zeit, sich mit den Hintergründen und Folgen zu beschäftigen.

Geldwäschegesetz

Wer über windige Offshore-Banken oder Briefkastenfirmen in Panama oder anderswo Geschäfte macht, ist tatverdächtig, unrechtmäßig erlangtes Geld verschleiern zu wollen. „Geldwäsche“ nennt man das. Nach § 261 StGB steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings können auch rechtschaffene Unternehmen in Deutschland als „Waschmaschine“ missbraucht werden. Um dies zu vermeiden, sind sie gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Aufspüren von schmutzigem Geld, also Geld aus Straftaten, mitzuwirken.

Dazu zählen insbesondere Erlöse aus Diebstahl, Drogen- und Waffenhandel, aber auch, sofern gewerbs- oder bandenmäßig betrieben, aus Steuerhinterziehung oder aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder des Urheberrechtsschutzes (s. § 261 StGB). Die Täter betreiben „Geldwäsche“, indem sie die illegale Herkunft des Geldes verschleiern und es geschickt und möglichst ohne Spuren in den legalen Kreislauf einschleusen.

Bargeld

Der internationale Feldzug gegen das Bargeld, z. B. in der von Bill Gates geförderten Better than Cash Alliance, wird vor allem mit der Geldwäschebekämpfung und der Förderung der finanziellen Inklusion in den Entwicklungsländern begründet. Die Bundesbank beteuert aber, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel so lange aufrechtzuerhalten, wie eine Nachfrage besteht. Sinkt der Bedarf auch durch permanente Erschwernisse der Bargeldnutzung (z. B. durch Bargeldobergrenzen, Reduzierung von Geldautomaten, höhere Transaktionskosten), könnte die Lage jedoch anders aussehen. Dass Bargeld auch persönliche Anonymität und Freiheit bedeutet, ist in der jüngeren Generation nicht mehr so präsent.

Digitales Zentralbankgeld

Im Oktober 2023 hat der EZB-Rat die Vorbereitungsphase des digitalen Euro beschlossen. Bevor die Entwicklung und Umsetzung der Anwendungsfälle für den digitalen Euro ab November 2025 beginnt, gibt es zunächst eine Vorbereitungsphase 1. Der digitale Euro ist Teil einer globalen Initiative der Zentralbanken, sogenanntes digitales Zentralbankgeld (CBDC – Central Bank Digital Currency) einzuführen. Den aktuellen Stand der Entwicklungen können Sie hier verfolgen.

Digitales Zentralbankgeld ist anders als das digitale Bezahlen über Bankkonten oder Dienstleister wie Apple, Mastercard und Paypal. Unternehmen und Privatpersonen hätten dann erstmalig eine Kontoverbindung direkt bei einer Zentralbank. Deshalb wird der digitale Euro auch als digitales Bargeld bezeichnet.

In der Anfangsphase ist ein Maximalguthaben von 3.000 Euro im Gespräch. Es soll in einer Wallet auf dem Smartphone auch offline über eine NFC-Schnittstelle für die Bezahlung verfügbar sein. Die genauen Modalitäten sind jedoch noch strittig. Die Vorteile des digitalen Euro, die von den Zentralbankern mantraartig verbreitet werden, sind jedoch nicht schlüssig. Neben der Bekämpfung der Geldwäsche werden vor allem Schnelligkeit, günstigere Transaktionskosten und Ausfallgarantie angeführt.

Die Kritiker befürchten durch die Einführung von digitalem Zentralbankgeld hingegen den Verlust bürgerlicher Freiheiten. Das kann dann eintreten, wenn gleichzeitig Bargeld abgeschafft wird und CBDCs programmierbar ist. Minuszinsen könnte dann niemand mehr entgehen. Geld könnte dann auch mit einem Ablaufdatum belegt werden, um den Konsum zu stimulieren. Oder es werden nur bestimmte, politisch gewünschte Ausgaben erlaubt. Missliebigen Bürgern könnten gar die Konten gesperrt werden. Nicht denkbar? Doch, in China ist das bereits bittere Realität. Dort wird der digitale Yuan sogar mit einem Sozialkreditsystem verknüpft. George Orwells Roman "1984" ist wahr geworden.

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