Der neue Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD ist ein mächtiges Werk von 144 Seiten. Doch was steht genau darin, wenn es um die Besteuerung geht? Hier ein Überblick.
Entlastungen für Bürger
- Erhöhung des Kinderfreibetrags und Anpassung des Kindergelds: Familien werden durch eine Anhebung des Kinderfreibetrags und eine entsprechende Erhöhung des Kindergelds entlastet.
- Verbesserung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende: Diese Gruppe soll durch einen höheren Entlastungsbetrag unterstützt werden.
- Pendlerpauschale: Ab 2026 wird die Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, was insbesondere Berufspendler entlastet.
- Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen: Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeit hinaus werden steuerfrei gestellt.
- Aktivrente: Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen.
- Förderung der Elektromobilität: Die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen wird ausgeweitet, etwa durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 Euro für die Dienstwagenbesteuerung.
Für Unternehmen
- Umsatzsteuer: Für das Gastgewerbe wird die Mehrwertsteuer wieder auf 7 Prozent reduziert.
- Degressive Abschreibung (AfA): Für Ausrüstungsinvestitionen gilt in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eine degressive Abschreibung von 30 Prozent. Dies soll Investitionen anregen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Politik spricht auch von einem Investitionsbooster.
- Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge und steuerliche Forschungszulage: Weitere steuerliche Anreize sind für Elektromobilität und Forschung geplant.
Zukunftsversprechungen
Bezüglich der wirklich großen Entlastungen gibt es nur die Hoffnung auf die Zukunft.
- Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen: Zur Mitte der Legislaturperiode (voraussichtlich ab 2027) soll die Einkommensteuer für diese Gruppen gesenkt werden. Details zur Ausgestaltung oder zum Umfang der Entlastung wurden bisher nicht konkretisiert.
- Senkung der Körperschaftsteuer: Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt (von derzeit 15 Prozent auf künftig 10 Prozent). Auch Personengesellschaften profitieren über Verbesserungen beim Optionsmodell und der Thesaurierungsbegünstigung.
- Bürokratieabbau: Unternehmen sollen durch den Abbau von Berichtspflichten und die Digitalisierung der Verwaltung entlastet werden.
Belastungen
- Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt für Spitzenverdiener und Unternehmen unverändert bestehen, eine vollständige Abschaffung ist nicht vorgesehen.
- Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes: Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird von 200 auf 280 Prozent angehoben, um sogenannte “Gewerbesteueroasen” zu verhindern. Das kann für Unternehmen in betroffenen Gemeinden zu höheren Belastungen führen.
Die großen finanziellen Belastungen der Zukunft werden aber ausgeblendet. Die wachsende explizite und implizite Verschuldung, der ausufernde Staatsapparat, die wachsenden Sozialausgaben, die Stagnation der deutschen Wirtschaft sowie die finanziellen Haftungsrisiken von Deutschland im Eurosystem werden für die Bürger harte finanzielle Schnitte mit sich bringen. Hinzu kommt die versteckte Steuer, die sich aus der Inflation ergibt, die primär die Ursache der Geldmengenausweitung ist und statistisch eher klein gerechnet wird.
copyright hoga-professional.de