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01.06.2025

Arbeitszeitflexibilisierung

Das plant die neue Koalition

iStock, coffeekai

Trotz Wirtschaftskrise gibt es in einigen Branchen noch immer einen Fachkräftemangel. Wenn in den nächsten Jahren alle Boomer-Generation aus dem Arbeitsleben ausscheiden, wird sich das Problem weiter verschärfen. Gefragt sind daher neue Wege der Arbeitszeitflexibilisierung, die auch eine Modifikation des Arbeitsrechts erfordern.

Höchstarbeitszeit

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht vor, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG) durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Künftig soll die Arbeitszeit nicht mehr pro Tag, sondern pro Wochen betrachtet werden. Die maximale Wochenarbeitszeit liegt dann bei 48 Stunden, wie es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben dann mehr Spielraum, etwa für die Vier-Tage-Woche oder eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bestehenden Regelungen zu Ruhezeiten und Arbeitsschutz sollen dabei aber bestehen bleiben.

Mehrarbeit

Ein weiterer Ansatzpunkt sind steuerliche Anreize für Überstunden. So sollen Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Für nicht tariflich geregelte Arbeitszeiten gilt künftig die 40-Stunden-Woche als Maßstab für Vollzeit. Teilzeitkräfte können durch steuerlich begünstigte Prämien zu Mehrarbeit motiviert werden.

Aktivrente

Die Koalition möchte zudem, dass Rentner, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich aus Gehalt steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Diese sogenannte „Aktivrente“ soll ab 2026 gelten und auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen beschränkt bleiben. Sie gilt dann nicht für selbstständige Tätigkeiten oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Digitalisierung

Weiterhin soll ein digitales Arbeitnehmerkonto, das Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Weiterbildungsmaßnahmen zentral erfasst, etabliert werden.

Künftig soll zudem die Arbeitszeiterfassung verpflichtend elektronisch erfolgen. Die Umsetzung soll unbürokratisch gestaltet werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Übergangsregelungen vorgesehen. Vertrauensarbeitszeit, wie z. B. in vielen Startups üblich, ist dann weiterhin möglich, sofern sie mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar ist.

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