Management aktuell

Konflikte vermeiden

Testament und Gesellschaftsvertrag

Jeder Erblasser kann seine Erben selbst bestimmen. Allerdings gilt das für Unternehmer nur eingeschränkt. Sie müssen darauf achten, dass ihr Testament nicht dem Gesellschaftsvertrag widerspricht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Gesellschaftsvertrag rechtzeitig „fit zu machen“ und an die Unternehmensnachfolge anzupassen.

Krisen in sieben Schritten meistern

Resilienz stärken

Neue Anforderungen beachten

Bewirtungsbelege

Auf Schritt und Tritt überwacht

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Inflation treibt Mieten

Indexmietverträge

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