Management aktuell

Konflikte vermeiden
Testament und Gesellschaftsvertrag
Jeder Erblasser kann seine Erben selbst bestimmen. Allerdings gilt das für Unternehmer nur eingeschränkt. Sie müssen darauf achten, dass ihr Testament nicht dem Gesellschaftsvertrag widerspricht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, den Gesellschaftsvertrag rechtzeitig „fit zu machen“ und an die Unternehmensnachfolge anzupassen.

Krisen in sieben Schritten meistern
Resilienz stärken

Neue Anforderungen beachten
Bewirtungsbelege

Auf Schritt und Tritt überwacht
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