Überbrückungshilfe III Plus

Bundesregierung veröffentlicht Details

Foto. Pixabay

Die Bundesregierung hat bereits im Juni 2021 beschlossen, die Überbrückungshilfe III bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus zu verlängern. Die Details sind jetzt veröffentlicht worden.

  • Corona bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % zum Referenzmonat im Jahr 2019.
  •  Antragstellung erfolgt in einem Sammelantrag für die Monate Juli bis September 2021.
  • Monatliche Förderhöhe max. 10 Mio. Euro.
  • Zuschusshöhe:
    über 70 % Umsatzeinbruch – 100 % Fixkostenerstattung
    50 bis 70 % Umsatzeinbruch – 60 % Fixkostenerstattung
    30 bis 50 % Umsatzeinbruch – 40 % Fixkostenerstattung
  • Zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen auch einen die Substanz stärkenden Eigenkapitalzuschuss, wenn sie im Förderzeitraum 01.11.2020 bis zum 30.06.2021 in mindestens drei Monaten einen Umsatzrückgang von 50 % oder mehr zu verzeichnen haben. Der Zuschuss ist gestaffelt und beträgt zwischen 25 % und 40 % der förderfähigen Fixkosten.
  • Die förderfähigen Kosten wurden erweitert um Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro für insolvenzabwendende Restrukturierungsmaßnahmen.
  • Die Restart-Prämie gewährt Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten und soll Anreize schaffen, Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zu holen oder Beschäftigte neu einzustellen. Sie gilt für die Monate Juli bis September 2021.
  • Kosten für Hygienemaßnahmen und Digitalisierung, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie umgesetzt werden, sind ebenfalls förderfähig. Die Förderhöhe für bauliche Maßnahmen beträgt max. 20.000 Euro, für Investitionen in Digitalisierung max. 10.000 Euro.
  • Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche gelten Sonderregelungen für Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten.
  • Die Warenwertabschreibung für verderbliche oder saisonale Waren kann bis Ende September fortgeführt werden. Die Wertverluste können als Fixkosten angesetzt werden

Die Antragstellung erfolgt durch einen prüfenden Dritten und ist bis zum 31.10.2021 möglich. 

copyright hoga-professional.de

Unser Partner