Betriebsschließungsversicherung

Gericht entscheidet im Sinne von Düsseldorfer Wirt

Erneut gibt es eine erfreuliche Entscheidung zum Thema Betriebsschließungsversicherung: Das Düsseldorfer Landgericht gab dem Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs recht, der vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte (Az: 40 O 53/20).

Seine Versicherung hatte sich geweigert, die Lockdown-Kosten in Höhe von 764.000 Euro zu erstatten, weil nur Folgen aus Krankheiten abgesichert seien, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden, Covid 19 habe es jedoch bei Vertragsabschluss noch nicht gegeben.

Der Gastronom hingegen argumentierte, dass seine Versicherungspolice eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten enthalte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

copyright hoga-professional.de

Unser Partner

Auch interessant

Jugend in Deutschland 2024

Was die Generation Z aktuell bewegt

Google-SEO-Update

Wie die Suchmaschine jetzt funktioniert