Überbrückungshilfe III

Bundeswirtschaftsministerium erläutert wesentliche Fragen

Die neuen FAQ´s des Bundeswirtschaftsministeriums für die Überbrückungshilfe III sind verfügbar.

Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf

  • die Erhöhung des Fördersatzes; in Monaten mit mindestens 70 Prozent Umsatzrückgang auf bis zu 100 Prozent (zuvor bis zu 90 Prozent),
  • den neuen Eigenkapitalzuschuss (Umsetzung im Antragsverfahren erfolgt in Kürze)
  • Ermöglichung alternativer Zeiträume im Jahr 2019 für Unternehmen mit außergewöhnlichen betrieblichen Umständen.

Hinweis: Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten.

Der DEHOGA prüft noch, welche Auswirkungen das europäische Beihilferecht auf die Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses hat und Sie zeitnah darüber informieren.

Momentan kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings auch noch nicht gestellt werden.

Hier kommen Sie zu den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums...

 

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