Noch bis zum 31. März können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den so genannten Corona Bonus gewähren. Dieser hat den Vorteil, dass hierauf keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben entfallen.
Der Corona-Bonus darf maximal 1.500 € betragen und gilt pro Beschäftigungsverhältnis. Hat also ein Mitarbeiter mehrere Jobs, so kann von jedem Arbeitgeber der Zuschuss gewährt werden.
Ursprünglich wurde der Corona-Bonus im Jahr 2020 eingeführt, die Frist zur Gewährung des Bonus ist allerdings bis zum 31. März 2022 verlängert worden.
Wichtig ist hierbei, dass der Bonus sich nicht pro Jahr errechnet, sondern über den gesamten Zeitraum nur 1.500 € betragen darf. Er kann auch auf mehrere Raten verteilt werden.
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