Markenformen

Schützen Sie Ihr Erkennungszeichen

iStock, Pattanaphong Khuankaew

Die Marken von Produkten und Unternehmen sind eine immaterielle Vermögensposition in der Bilanz und zentraler Anker für ein professionelles Marketing. Marken stehen für Qualität, Werte und Wiedererkennung. Die weltweit wertvollsten Marken 2023 waren Apple (502 Mrd. US-Dollar), Microsoft (316), Amazon (277), Google (260) und Samsung (91). Mercedes liegt mit 61 Mrd. US-Dollar immerhin noch auf Platz 7.

Von diesen Werten sind Marken von mittelständischen Unternehmen weit entfernt. Gleichwohl ist es wichtig, dass Sie Ihre Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und schützen lassen. Eintragsfähig sind alle Zeichen, mit denen sich Ihre Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Dabei unterscheidet das DPMA folgende Markenformen.

  • Wortmarken: Marken, die aus Wörtern, einzelnen Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen bestehen, die mit der vom DPMA vorgegebenen Schriftart Arial darstellbar sind. Somit können alle Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, aber auch Sonderzeichen wie +, -, &, %, §, % oder @ genutzt werden. Beispiele sind Facebook, Microsoft oder Siemens.
  • Bildmarken: Hierzu gehören Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile), wie z. B. der Apfel von Apple oder der Mercedesstern. Festlegen können Sie auch charakteristische Farbtöne. Nicht schützen lassen können Sie z. B. die Abbildung der Ware oder einfache geometrische Formen.
  • Wort-/Bildmarken: Sie bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildelementen oder aus grafisch gestalteten Wörtern. Eine Wort-/Bildmarke liegt z. B. nicht vor, wenn einem Bild vorübergehend ein Text (Claim) hinzugefügt wird. Spricht das DPMA Ihrer Wortmarke die Schutzwürdigkeit ab, so können Sie durch das Hinzufügen eines Bildes den markenrechtlichen Schutz erreichen, der sich dann jedoch auf die Gesamtheit von Wort und Bild bezieht.
  • Dreidimensionale Marken: Als gegenständliche Marken werden z. B. die Form der beanspruchten Ware oder deren Verpackung geschützt. Bei der Eintragung können Sie bis zu sechs verschiedene Ansichten Ihrer dreidimensionalen Marke einreichen, um den Schutzgegenstand mit allen Merkmalen vollständig darzustellen. Beispiele sind der gezackte Schokoladenriegel „Toblerone“, die Flaschen von Coca Cola oder Perrier und der Schoko-Goldhase von Lindt.
  • Hörmarken: Das sind akustische Marken wie Töne, Tonfolgen, Melodien oder andere Klänge und Geräusche. Bekannte Hörmarken sind z. B. die Erkennungsmelodien von den Fernsehsendungen „Tatort“ und „Traumschiff“.
  • Kennfadenmarken: Zu dieser Markenform gehören farbige Streifen oder Fäden, die in Produkten eingefügt sind. Sie findet sich häufig bei Seilen, Kabeln, Schläuchen, Geweben und Folien.

Eine eingetragene Marke sollten Sie auch benutzen, sonst kann sie – ungenutzt – nach fünf Jahren auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden. 

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