Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet

Fachkräfte-Zuzug wird erleichtert

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Überall fehlen Fachkräfte. So auch im Gastgewerbe. Um den Fachkräftemangel zu beheben, haben Bundestag und Bundesrat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten künftig leichter nach Deutschland kommen können. Es baut auf den drei Säulen Fachkräfte, Erfahrung und Potenzial auf.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bleibt weiterhin die zentrale Säule der Reform. Sie soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, hierzulande zu arbeiten.

Schon heute können qualifizierte Fachkräfte mit einer sogenannten Blue Card einreisen. Die Mindestgehaltsgrenze wird auf 43.800 Euro gesenkt. Damit wird auch jungen Menschen der Berufseinstieg in Deutschland erleichtert.

Neu ist, dass Fachkräfte alle qualifizierten Beschäftigungen ausüben sollen. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Spielraum bei der Stellenbesetzung. Beispiel: ein Kaufmann für Büromanagement kann auch als Fachkraft in der Logistik eingesetzt werden.

Die Fachkräftesäule wird durch die Erfahrung- und Potenzialsäule ergänzt.

Erfahrungssäule

Die Erfahrungssäule bildet die zweite Säule der Reform. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass es zwar beruflich erfahrene Menschen gibt, diese aber nicht den deutschen Fachkräftevorschriften entsprechen. Mit dem neuen Gesetz erhalten Fachkräfte nun auch ohne einen formal anerkannten Berufsabschluss einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, sofern sie einen Arbeitsvertrag und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorweisen können. Eine formale Anerkennung ist für die Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf nicht erforderlich. Allerdings ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten, sofern keine Tarifbindung vorliegt.

Anders als bisher sollen Fachkräfte aus Drittstaaten auch die Möglichkeit erhalten, erst nach der Einreise die Anerkennung ihrer Abschlüsse einzuleiten und nebenher schon einer Beschäftigung nachzugehen. Grundlage hierfür ist eine mit dem Arbeitgeber abzuschließende Anerkennungspartnerschaft.

Potenzialsäule

Die Potenzialsäule richtet sich an Menschen aus Drittstaaten, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland besitzen, aber über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen. Basis ist die Einführung einer Chancenkarte, die an Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen, Alter und Deutschlandbezug geknüpft ist. Sie bietet Menschen die Chance, innerhalb von zwölf Monaten eine Arbeit zu finden. Die Voraussetzungen für eine Einreise zur Ausbildungssuche werden ebenfalls gesenkt. Auswahlkriterien für die Chancenkarte sind Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter.

Kurzzeitige Beschäftigung bei hohem Bedarf

Unabhängig von der Qualifikation ist auch eine kurzfristige Beschäftigung für die Dauer von acht Monaten möglich, sofern es sich um eine Branche mit einem hohen Bedarf und einen tarifgebundenen Arbeitgeber handelt.

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