Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts

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Die Bürokratie in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf. So könnte ein abgewandelter Spruch von Erich Honecker lauten, wenn man auf das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt schaut, das allerdings bisher noch nicht vollständig veröffentlicht ist. Danach soll für Arbeitgeber eine Pflicht zur systematischen Erfassung von Arbeitszeiten bestehen. Verwiesen wird im Urteil wohl auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus 2019. Vorbei wäre damit dann die schöne Welt der Vertrauensarbeitszeit, die auch im Homeoffice eine große Rolle spielt.

Um was geht es genau?

Nach dem Urteil des EuGH müssen die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die Arbeitgeber Systeme einführen, mit denen die täglich geleisteten Arbeitszeiten der Mitarbeiter/innen objektiv, verlässlich und transparent gemessen werden können. Nur so lassen sich die Rechte aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie umsetzen. Deutschland hat die nationale Umsetzung bisher versäumt. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts sagt nun aus, dass das EuGH-Urteil gleichwohl bereits heute gültig ist, da es mit dem deutschen Arbeitszeitschutzgesetz schon jetzt kompatibel ist.

Und was sind die Folgen?

Das Urteil, wenn es denn tatsächlich so kommt, wird ein gigantisches Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anbieter von Zeiterfassungssystemen. Das können die klassischen elektronischen Stechuhren sein, oder aber neue App-basierte Softwaresysteme. Viele traditionelle Unternehmen aus dem Mittelstand mit starken Betriebsräten dürften solche Systeme in ihren Betrieben ohnehin schon haben. Rechtlich mussten bisher aber nach dem Arbeitszeitschutzgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Nachholbedarf gibt es nun bei der Messung der gesamten Arbeitszeit und vor allem von Arbeitszeiten im Homeoffice.

Die Umstellung trifft besonders die vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die bisher auf eine „freiheitliche“ Vertrauensarbeitszeit setzen. Bei ihnen könnte die Bürokratie nun Einzug halten. Arbeitsrechtsexperten weisen allerdings darauf hin, dass die Situation doch nicht so klar ist. Man müsse nun erst einmal die detaillierte Begründung des BAG und die konkrete Ausgestaltung des deutschen Gesetzgebers abwarten. 

Kontrolle und Geldbußen

Auch die Gewerbeaufsichtsämter dürften nach dem Urteil wieder was zu tun bekommen. Sie kontrollieren nämlich, ob die Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeitmessung nachkommen. Tun sie es nicht, werden Bußgelder fällig, die vom Ausmaß des Verstoßes abhängen. Für Unternehmen, die erst einmal auf dem Radar der staatlichen Kontrolleure sind, wird es jedenfalls ungemütlich.

Fazit

Bisher liegt zum BGA-Urteil lediglich eine Pressemeldung vor. Experten warnen daher vor übereilten Schritten und empfehlen, erst einmal die offizielle Version abzuwarten. 

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