Wachstumschancengesetz auf der Zielgeraden

Steuern aktuell

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Nachdem die Koalition den Entwurf zum Wachstumschancengesetz Mitte August medienwirksam blockiert hatte, konnte sie sich Ende August auf einen neuen Entwurf einigen. Die Verabschiedung im Bundestag ist für November geplant. Ziel ist es, durch Steuervereinfachungen die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Impulse für Wachstum, Investitionen und Innovationen zu geben. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

  • Wiedereinführung der degressiven AfA für Wohngebäude.
  • Einführung einer Investitionsprämie zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz.
  • Stärkung des steuerlichen Verlustabzugs.
  • Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 1.000 Euro.
  • Option zur Körperschaftsbesteuerung von Personengesellschaften.

Mehr dazu unter Regierungsentwurf Wachstumschancengesetz

Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Gesellschafters

Die Überprüfung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern-Geschäftsführern gehört zu den Schwerpunkten in der Sozialversicherungsprüfung, die bei größeren Unternehmen alle vier Jahre stattfindet. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers erfolgt in einem Statusfeststellungsverfahren. Dabei wird bewertet, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit wie ein Unternehmer Einfluss auf die Ausrichtung des Unternehmens nimmt oder eher in dienender Weise wie ein Angestellter agiert. In diesem Fall besteht Sozialversicherungspflicht – das gilt auch für einen im Unternehmen mitarbeitenden GmbH-Gesellschafter, der zu 50 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Die korrekte Einstufung ist wichtig. Andernfalls drohen hohe Nachzahlungen.    

Vermieter aufgepasst!

Die Vermietung von Wohnraum über Vermietungsportale ist den Finanzbehörden seit längerem ein Dorn im Auge. Nachdem die Steuerfahndung Hamburg bereits im Jahr 2020 gegen ein Vermittlungsportal höchstrichterlich die Herausgabe von Daten zu Vermietungsumsätzen erstritten hatte, war sie mit einem weiteren Ersuchen um aktuellere Daten erfolgreich. Es liegen nun weitere 56.000 Daten von Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro vor. Diese werden zu Kontrollzwecken aufbereitet und mit den erklärten Einkünften zu Vermietungsumsätzen abgeglichen.

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