Familienpool gründen

Ohne Streit vererben

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Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten ihr Vermögen an die nächste Generation übertragen. Dazu haben sie verschiedene Möglichkeiten. Ein Nießbrauchrecht sichert den schenkenden Eltern das Recht, die Immobilie ihr Leben lang zu nutzen. Doch schränkt es sie und ihre Kinder gleichermaßen ein. Für große Vermögen ist der Familienpool die elegantere Lösung. Dabei wird das gesamte Vermögen in eine Gesellschaft eingebracht. Was Sie dazu wissen müssen.

Für wen lohnt sich der Familienpool?

Der Familienpool eignet sich vor allem, um größere Bestände an Immobilien, Wertpapieren, Unternehmensanteilen und ähnliches an die nächste Generation weiterzugeben.  Er kann sich schon mit wenigen Immobilien rechnen, sobald die Freigrenzen bei der Erbschaftsteuer, bei zwei Kindern wären das derzeit 800.000 Euro, überschritten werden.

Vorteile

Ein Familienpool bringt viele Vorteile.

  • Das Vermögen kann bereits zu Lebzeiten auf Kinder und ggf. Enkelkinder übertragen werden, nach Bedarf schrittweise.
  • Das Familienvermögen wird als Ganzes erhalten, die Vermögensgegenstände müssen nicht einzeln auf bestimmte Kinder und Enkelkinder überschrieben werden.
  • Der Vermögensinhaber behält die größtmögliche Flexibilität und Kontrolle über das übertragene bzw. zu übertragende Vermögen bis zum Tode; insbesondere muss er sich im Alter nicht einschränken oder seine Rechte auf Nießbrauch- oder Wohnrecht reduzieren lassen.
  • Das Vermögen wird vor dem unerwünschten Zugriff Dritter geschützt (Gläubiger, Geschiedene, Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder).
  • Steuervorteile werden bestmöglich ausgenutzt, insbesondere der Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder und Enkelkinder durch eine schrittweise Übertragung sowie ggf. Einkommenssteuervorteile.

So funktioniert der Familienpool

Der Familienpool ist eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft, in die der Schenker sein Vermögen einbringt (bündelt oder „poolt“). Gesellschafter sind neben dem Schenker seine Erben, also in der Regel die Kinder und ggf. die Enkelkinder, die durch die Übertragung bestimmte Anteile erhalten. Als Rechtsformen stehen zur Auswahl:

  • Personengesellschaften (meist Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GbR oder Kommanditgesellschaft/KG)
  • Kapitalgesellschaft (GmbH, vor allem bei Unternehmensvermögen)

Wichtigstes Gestaltungsinstrument ist der Gesellschaftsvertrag. Die jeweilige Rechtsform erlaubt in allen Fällen, dem Schenker eine bestimmende Rolle als Gesellschafter zuzuweisen, z.B. über die dauerhafte alleinige Geschäftsführung. Darüber hinaus kann die Art der Gewinnausschüttung an die Mitgesellschafter hinsichtlich der Höhe und der Steuervorteile gestaltet werden. Die Abfindung bei Ausscheiden sollte niedrig festgelegt sein, um den Austritt aus der Gesellschaft bzw. den Verkauf von Anteilen zu verhindern. Im Laufe der Jahre kann der Schenker sich dann stufenweise zurückziehen, so wie er es für angemessen hält und es seinen Bedürfnissen entspricht.

Damit der Familienpool passgenau gegründet und gestaltet werden kann, sind erbrechtliche sowie gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte zu prüfen und zweckmäßig zu verbinden.

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