13.11.2017

Irreführende Sternewerbung

Deutsche Hotelklassifizierung

DEHOGA NRW

Mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung irreführender Sternewerbung im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierung ist die Zahl der diesbezüglich von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verfolgten Fälle deutlich gestiegen.

Es gibt in diesem Zusammenhang jetzt in Abstimmung mit der Wettbewerbszentrale Handlungsempfehlungen und erstellte portalspezifische Musterschreiben, die wir Ihnen auf diesem Weg zukommen lassen.

Hier die Handlungsempfehlungen:

Die Handlungsempfehlungen zeigen auf, welchen Pflichten der Unterlassungsschuldner konkret nachkommen sollte, um die entsprechenden Vorgaben aus der abgegebenen Unterlassungserklärung einhalten und einer Vertragsstrafe somit vorbeugen zu können.

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