
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Entlastung jetzt auch für das Gastgewerbe
Der Deutsche Bundestag hat die Bestimmungen dafür geändert, wann Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten benennen müssen. Bisher galt: Alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mussten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben. Künftig gelten höhere Schwellenwerte und damit weniger Bürokratie.







