Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wie Tesla seinen Krankenstand senkt

iStock, demaerre

Tesla fährt die harte Welle, um den hohen Krankenstand zu senken. Wie das arbeitsrechtlich zu beurteilen ist, lesen Sie hier.

Ausgangslage

Im Sommer 2024 erreichte der Krankenstand in der Tesla-Gigafactory Grünheide bis zu 17 Prozent – ein für die deutsche Industrie außergewöhnlich hoher Wert. Werksleiter André Thierig identifizierte rund 200 Beschäftigte, die in der Lohnfortzahlung standen, im laufenden Jahr aber keinen einzigen Tag gearbeitet hatten und alle sechs Wochen mit neuen Krankschreibungen erschienen. Inzwischen meldet Tesla einen Rückgang auf rund neun Prozent – eine Drittelung. Der Weg dorthin ist juristisch heikel.

Eskalationsstufen des Tesla-Modells

  • Stufe 1 – Anwesenheitsprämien: Zunächst versuchte Tesla, mit finanziellen Anreizen gegenzusteuern. Wirkung: gering.
  • Stufe 2 – Unangekündigte Hausbesuche: Im Herbst 2024 suchten Werks- und Personalleiter persönlich krankgeschriebene Mitarbeiter zu Hause auf, um den Beweiswert der AU-Bescheinigung zu erschüttern.
  • Stufe 3 – Lohnstopp und Rückforderung: Seit 2025 zweifelt Tesla Krankschreibungen rückwirkend an, fordert die Offenlegung von Diagnosen und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. In bestreitbaren Fällen wird die Lohnfortzahlung eingestellt; in anderen Fällen werden bereits gezahlte Bezüge als „Überbezahlung“ zurückgefordert – verbunden mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags.

Rechtliche Grundlage – und ihre Grenzen

Der Schlüssel liegt in § 275 SGB V (BAG-Rechtsprechung) und § 7 EFZG: Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern und die Entgeltfortzahlung vorläufig verweigern. Klassische Indizien sind nach BAG-Rechtsprechung etwa eine Krankschreibung passgenau für einen abgelehnten Urlaubsantrag oder lückenlose Folgebescheinigungen knapp vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist. Tesla beruft sich genau auf diese Konstellationen.

Wichtig für die Praxis: Das Leistungsverweigerungsrecht ist zeitlich begrenzt und kein Freibrief. Stellt sich im Arbeitsgerichtsprozess heraus, dass die AU echt war, muss nachgezahlt werden – inklusive Verzugszinsen.

Reaktionen und Rechtsstreitigkeiten

Die IG Metall spricht von „unzulässiger Einschüchterung“ und beziffert die Klagewelle deutlich: Tesla-Beschäftigte nehmen rund 21-mal häufiger gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch als der Branchendurchschnitt. Tesla relativiert: Es gehe um „rund ein Dutzend Fälle pro Monat“ bei 11.000 Beschäftigten.

Was KMU daraus lernen können

  1. Dokumentation schlägt Bauchgefühl: Lohnverweigerung nach § 7 EFZG nur bei belastbaren, dokumentierten Indizien – sonst drohen Nachzahlung und Imageschaden.
  2. Verhältnismäßigkeit wahren: Hausbesuche durch Vorgesetzte sind arbeitsrechtlich grenzwertig und betriebsrats­pflichtig. Der Medizinische Dienst ist der sicherere Weg.
  3. Prävention vor Sanktion: Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX), Schichtmodelle und Belastungsanalysen senken Krankenstände nachhaltiger als Misstrauenskultur.

Tesla zeigt: Wer Krankenstände halbieren will, kann das Arbeitsrecht hart auslegen, zahlt dann aber mit Vertrauen, Klagen und Reputation. Das rüde US-amerikanische Wildwest-Modell ist in Deutschland nicht immer angebracht.

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